Rechtliche Grundlagen

Eine Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften, die für die IT in Finanzinstituten relevant sein können


KWG Kreditwesengesetz. Für IT-Organisation besonders wichtig: §25a "Besondere organisatorische Pflichten von Instituten". (MaRisk und BAIT konkretisieren die Anforderungen an die Organisation)
WpHG

Wertpapierhandelsgesetz u.a. mit den Abschnitten
- Marktmissbrauchsüberwachung
- OTC-Derivate und Transaktionsregister
- Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
- Mitteilung...des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
- Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
- Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten

Das FiMaNoG veränderte das WpHG zum 3.1.2018. Das neue WpHG wird derzeit oft als WpHG-E (Entwurf) oder WpHG-NF(Neufassung) bezeichnet. Eine Lesefassung wurde von verschiedenen Kanzleien veröffentlicht: (z.B. Linklaters)

WpIG Wertpapierinstitutsgesetz
WpDVerOV

Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung
Eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen auf Basis des WpHG.
Definiert die Informationsblätter zu Finanzinstrumenten aus §64 Abs 2 WpHG näher.
Definiert das Produktfreigabeverfahren (Product Governance) aus EU-Richtlinie (EU)2017/593 Art.9+10.
(Der ursprüngliche Entwurf trat 2018 in Kraft).

WpDPV

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 Abs.6 des Wertpapierhandelsgesetzes. Sie wird von der BaFin erlassen, die dazu Erläuterungen veröffentlicht hat.

HGB Handelsgesetzbuch. Besonders interessant:
- §323 (Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers)
- §340 (Unterabschnitt - Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute)
- §342b (Prüfstelle für Rechnungslegung)
MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Eine Verordnung der Aufsichtsbehörde BaFin auf Grundlage von §25a KWG zur Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute. Thematisiert u.a. die Interne Revision das Notfallkonzept (AT 7.3) und die Organisationspflichten beim Outsourcing.
Veröffentlicht als Rundschreiben.
- MaRisk in der Fassung vom 27.10.2017
- MaRisk in der Fassung vom 16.08.2021(geändert am 04.05.2022) bei der BaFin als PDF
BAIT Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
Eine Verordnung der Aufsichtsbehörde BaFin auf Grundlage von §25a+b KWG zur Ausgestaltung der IT der Institute. Thematisiert u.a. die IT-Strategie, Risikomanagement, Sicherheitsmanagement, Benutzerberechtigungen, Projekte, Betrieb und Auslagerung.
- Version vom 23.02.2017
- Fassung vom 14.09.2018
- Fassung vom 16.08.2021
MaComp Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 63 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
MiFID

Die "Markets in Financial Instruments Directive" ist die EU-Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente. Sie führte zum "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz" FRUG, das Änderungen an folgenden Gesetzen vornimmt:
WpHG, BörsG, KWG, WpÜG, Gewerbeordnung, Unterlassungsklagengesetz, EAEG, VerkaufsprospektG, BörsZulV, HGB, AktG, FinDAG, AltZertG,

MiFID II

Neufassung der MIFID in Richtlinie 2014/65/EU. Die neuen Regeln sollen ab 2017 anwendbar sein (inzwischen verschoben auf 2018). Die BaFIN hat einen Überblick veröffentlicht.

MiFIR

Markets in Financial Instruments Regulation. Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des EU-Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014

MAR

Market Abuse Regulation (Marktmissbrauchsverordnung). Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des EU-Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
Enthält verschärfte Regeln zur Meldung verdächtiger Orders und Tansaktionen an die Aufsicht.

MAD

Die MAD (Market abuse Directive) ist Richtlinie 2014/57/EU des Europischen Parlaments und des Rates vom 16.4.2014.
Zusammen mit MAR wird sie oft als MAD/MAR bezeichnet. Sie enthält aber vorwiegend Richtlinien für die nationalen Gestzgeber zur Umsetzung in das jeweilige Strafrecht und ist deshalb für die Bankpraxis nur wenig relevant.

EMIR

"European Market Infrastructure Regulation" Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des EU-Parlaments und des Rates vom vom 4. Juli 2012.
Mit Vorgaben für den OTC-Handel zur Abwicklung über eine "zentrale Gegenpartei" (Central Counterparties, "CCP") sowie Meldepflicht von OTC-Derivatgeschäften an ein zentrales Transaktionsregister.

GwG

Geldwäschegesetz, genauer "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten". Dazu gibt es Auslegungs- und Anwendungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft, die hier und hier auf der Webseite des BaFin veröffentlich wurden.

WpHGMaAnzV

Verordnung der BAFin, die ab 1.11.2012 in Kraft tritt.

Die Verordnung stellt hohe Anforderungen an Sachkunde der Compliance-Beauftragten, der Mitarbeiter in der Anlageberatung sowie den Vertriebsbeauftragten.

Zudem wird die Anzeigepflicht bei der BaFin konkretisiert (Grundlage §34d WpHG).

InvG Investmentgesetz. Wurde Juli 2013 durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2001/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz)" aufgehoben und durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt.
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
InvMaRisk

Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften

Verwaltungsvorschrift der BaFin zu §9a InvG ("Organisationspflichten").

Theme u.a. Risikomanagement, Mitarbeitergeschäfte, Outsourcing, Dokumentation, Kontrollverfahren.

InvVerOV

Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Konkretisiert das InvG.

Enthält Vorschriften zur Verwaltung und Organisation sowie Sorgfaltspflichten ("Wohlverhaltensregeln") und Grundsätze für den Umgang mit Interessenskonflikten.

GDPdU "Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen". Ab 1.1.2015 abgelöst durch GoBD (s.u.).
GoBS

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme. Eine Verwaltungsvorschrift, bekanntgegegeben durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 1995(hier auch direkt als PDF)
Am 1.1.2015 ersetzt durch die GOBD (s.u.)

GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". ersetzt ab 1.1.2015 die GOBS und GDPdU.
Aus einer Veröffentlichung der DATEV eG: "Die GoBD müssen von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen beachtet werden. Sie gelten somit nicht nur für die doppelte Buchführung, sondern explizit auch für sonstige Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten, z. B. auch für Einnahmenüberschussrechner. Die GoBD beziehen sich auch auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchführung (z. B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, Zeiterfassung).".
Grundlage: BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (DOK 2014/0353090)
AnsFuG

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz. Ändert u.a. WpHG, WpÜG, InvG, WpDVerOV, WpAIV.
Verpflichtet seit dem 1. Juli 2011 sind alle Anlageberater, ihren Privatkunden ein „kurzes und leicht verständliches Informationsblatt“ zur Verfügung zu stellen, wenn sie den Kauf eines Finanzinstruments empfehlen. Neu z.B.:
§31 3a WpHG: "ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt"
§31 3a WpHG: "nur Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen empfehlen, die nach den eingeholten Informationen für den Kunden geeignet sind."

WpAIV Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz.
InvRBV

Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung
Enthält Vorschriften zur Rechnungslegung (Darstellungsform, Ertragsrechnung, usw) sowie zum Berichtswesen und Bewertungsgrundsätzen von Sondervermögen.

GewO Gewerbeordnung. In §34 werden einige Gewerbe aufgeführt, die zwar nicht nach KWG zulassungspflichtig sind, aber nach dieser Verordnung einer Genehmigung bedürfen. Besonders interessant:
§34c Makler, Bauträger, Baubetreuer
§34d Versicherungsvermittler
§34e Versicherungsberater
§34f Finanzanlagenvermittler
§34h Honorar-Finanzanlagenberater
VermAnlG Vermögensanlagengesetz
Enthält Regelungen zum Verkaufsprospekt
GroMiKV Groß- und Millionenkreditverordnung
MonAwV Monatsausweisverordnung
AnzV Anzeigenverordnung
LiqV Liquiditätsverordnung
SolvV Solvabilitäts-Verordnung
InhKontrollV Inhaberkontrollverordnung
" Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes"
Details zu Berichtspflichten an BaFin und Bundesbank
FinDAG Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
FinDAGKostV "Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz"
Details zu Gebührenerhebung und Bemessungsgrundlagen
BörsG  
WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
EAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
VerkaufsprospektG Verkaufsprospektgesetz
BörsZulV Börsenzulassungsverordnung
AktG Aktiengesetz.
Zur Gründung, den Organen, Kapitalmaßnahmen, usw. von Aktiengesellschaften.
AltZertG Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
FinaV Finanzinformationen-Verordnung
MonAwV Monatsausweisverordnung
CRD IV-Umsetzungsgesetz September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet nach Vorgaben des kombinierten Richtlinien- und Verordnungsvorschlag CRD IV/CRR (Capital Requirements Directive IV / Capital Requirements Regulation) des Europäischen Parlaments. Führte zu Änderungen an KWG, SolvV, GroMiKV u.a. Siehe Bafin-Artikel zu dem Thema
HAnlBerG Honoraranlageberatungsgesetz - "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente" vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2390), ändert das WpHG, die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung, die Gewerbeordnung und die "Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz".

interessanter Vortrag hier.